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   VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357   

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VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357 (https://dejure.org/2014,32670)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.2014 - 3 CE 14.1357 (https://dejure.org/2014,32670)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 (https://dejure.org/2014,32670)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357
    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 - juris Rn. 26).

    Das ist vorliegend zu bejahen, weil eine erneute psychiatrische Untersuchung der Antragstellerin erfolgen soll (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 27).

    Streitbefangen ist nach wie vor die - grundlegende - Anordnung einer erneuten psychiatrischen Untersuchung durch das Polizeipräsidium vom 17. April 2014 (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn 29).

    Die diesbezüglichen Zweifel des Dienstherrn müssen sich auf konkrete Umstände stützen und dürfen nicht aus der Luft gegriffen sein (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 31).

    Angesichts der in den durch den Antragsgegner eingeholten Gutachten geäußerten Bedenken gegen die Polizeidienstfähigkeit der Antragstellerin dürften jedoch hinreichende Zweifel an deren Polizeidienstfähigkeit bestehen, die eine Anordnung nach Art. 128 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG rechtfertigen können (BayVGH, B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 05.12.2013 - 1 Bs 310/13

    Zum Inhalt einer Aufforderung zur amtsärztlichen, psychiatrischen Untersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357
    Der Dienstherr dürfte daher - jedenfalls im Regelfall - nicht verpflichtet sein, bereits in der Untersuchungsanordnung anzugeben, welche Untersuchungen, Testungen und sonstigen Begutachtungen im Einzelnen durchgeführt werden sollen (OVG Hamburg, B.v. 5.12.2013 - 1 Bs 310/13 - juris Rn. 12).

    Sollten einzelne Untersuchungsmethoden methodisch tatsächlich nicht belastbar sein, wie dies die Antragstellerin offenbar befürchtet, so kann sie diesen Umstand ohne Rechtsverlust auch später, z.B. im Polizeidienstunfähigkeitsverfahren, geltend machen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 5.12.2013 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357
    Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung und Beobachtung gemäß Art. 128 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG muss - ebenso wie die damit ggf. verbundene Verpflichtung zur Entbindung der den Beamten behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.2.2014 - 2 B 24/12; B.v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - jeweils juris) - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit inhaltlichen und formellen Anforderungen genügen (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10; U.v. 30.5.2013 - 2 C 68/11; B.v. 10.4.2014 - 2 B 80/13 - jeweils juris).

    Daher muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, B.v. 10.4.2014 a.a.O. Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13

    Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357
    Doch kann der Antragstellerin nicht entgegengehalten werden, sie habe sich damit bereits lange vor dem Untersuchungstermin über die Gründe für die Anordnung einer erneuten psychiatrischen Begutachtung "im Klaren sein müssen", weil die Gründe nicht in der Anordnung selbst umschrieben worden sind und diese so nicht aus sich heraus verständlich war (VGH BW, U.v. 22.7.2014 - 4 S 1209/13 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 14.01.2014 - 6 CE 13.2352

    Bundesbeamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Aufforderung zu ärztlicher Untersuchung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 3 CE 14.1357
    Dem Erlass einer einstweiligen Anordnung steht zudem nicht entgegen, dass die Untersuchungsanordnung als behördliche Verfahrenshandlung i.S.v. § 44a Satz 1 VwGO zu qualifizieren ist, da sie i.S.d. § 44a Satz 2 VwGO vollstreckt werden kann, weil ihre Nichtbefolgung (jedenfalls bei aktiven Beamten) mit disziplinarischen Mitteln sanktioniert werden kann (BayVGH, B.v. 14.1.2014 - 6 CE 13.2352 - juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    An diesem bislang von der ganz herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14 -, juris Rn. 26; sowie NdsOVG, Urteil vom 23. Februar 2010 - 5 LB 20/09 -, juris Rn. 50; SächsOVG, Beschlüsse vom 17. November 2005 - 3 BS 222/05 -, juris Rn. 2; und vom 22. Juni 2010 - 2 B 182/10 -, juris Rn. 9; SaarlOVG, Beschluss vom 18. September 2012 - 1 B 225/12 -, juris Rn. 9 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Oktober 2012 - 1 B 550/12 -, juris Rn.17; und vom 26. August 2009 - 1 B 787/09 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 6 CE 13.2352 -, juris Rn. 8; vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 -, juris Rn. 13; und vom 23. Februar 2015 - 3 CE 15.172 -, juris Rn. 14; VGH BW, Urteil vom 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13 -, juris Rn. 25; Bonikowski, ZBR 2019, 1 [7]; Stelkens/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier [Hrsg.], VwGO, § 44a Rn. 27 [Januar 2020]; Posser, in: Posser/Wolff [Hrsg.], BeckOK VwGO, § 44a Rn. 29 [Juli 2020]; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 44a Rn. 8; Kuntze, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 44a Rn. 10; Ziekow, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44a Rn. 61; vgl. ferner auch BVerwG, Beschluss vom 27. August 1992 - 6 B 33.92 -, juris Rn. 3) vertretenen Verständnis hält der Senat auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 - aufgrund folgender Erwägungen fest:.

    Streitbefangen ist vielmehr auch die - grundlegende - Anordnung einer fachpsychiatrischen Untersuchung (vgl. dazu BayVGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 -, juris Rn. 29; vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 -, juris Rn. 14; vom 1. September 2015 - 3 CE 15.1274 -, juris Rn. 29; vom 2. Februar 2016 - 6 CE 15.2396 -, juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 3 CE 15.1042

    Erkrankung, Dienstherr, Beamtenrecht, Kriminaloberkommissar,

    Dem hiergegen gestellten Antrag nach § 123 VwGO gab der Senat mit Beschluss vom 6. Oktober 2014 (3 CE 14.1357) statt.

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 - juris Rn. 12).

    Deshalb ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Untersuchungsanordnung zulässig, wenn durch sie - wie hier durch Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung - grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtspositionen beeinträchtigt werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 - juris Rn. 13).

    Aufgrund der in den genannten beiden Gutachten geäußerten Bedenken gegen die uneingeschränkte Polizeidienstfähigkeit der Antragstellerin bestehen auch begründete Zweifel an deren Polizeidienstfähigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 - juris Rn. 31).

  • VG Augsburg, 06.05.2015 - Au 2 E 15.669

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 - wurde dem Antragsgegner aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung der Durchführung der ärztlichen Untersuchung aufgrund der Anordnung vom 17. April 2014 freizustellen.

    Das ist vorliegend zu bejahen, weil eine erneute psychiatrische Untersuchung der Antragstellerin erfolgen soll (vgl. BayVGH, B.v. 6.10.2013 - 3 CE 14.1357 - juris Rn. 2 ff; B.v. 28.1.2013 a.a.O. Rn. 27).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 - ausgeführt hat, muss die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung und Beobachtung gemäß Art. 128 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG - ebenso wie die damit ggf. verbundene Verpflichtung zur Entbindung der den Beamten behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.2.2014 - 2 B 24/12; B.v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - jeweils juris) - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit inhaltlichen und formellen Anforderungen genügen (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17/10; U.v. 30.5.2013 - 2 C 68/11; B.v. 10.4.2014 - 2 B 80/13 - jeweils juris).

    Insoweit hat der BayVGH im Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 - ausgeführt:.

  • VG Augsburg, 29.04.2019 - Au 2 E 19.319

    Erfolgloser Eilantrag gegen Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines

    Die nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.2.2014 - 2 B 24/12; B.v. 26.5.2014 - 2 B 69/12 - jeweils juris) zu der Fallgestaltung einer beabsichtigten Versetzung in den Ruhestand und einer aus der Sicht des Dienstherrn (erstmals) für erforderlich erachteten amtsärztlichen Untersuchung entwickelten Grundsätze sind auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragbar.
  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 3 CE 15.172

    Überprüfung der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 - juris Rn. 26; v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 juris Rn. 12).

    Das ist vorliegend zu bejahen, weil eine erneute orthopädische/chirurgische und psychiatrische/psychologische bzw. neurologische Untersuchung der Antragstellerin erfolgen soll (BayVGH, B.v. 6.10.2014 a.a.O. Rn. 13).

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 1 E 18.00667

    Anforderungen an die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (BayVGH, B.v. 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 juris Rn. 26; B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 juris Rn. 12; B.v. 23.2.2015 - 3 CE 15.172 - juris Rn. 13; B.v. 22.9.2015 - 3 CE 15.1042, juris Rn. 22).

    Denn sie kann i.S.d. § 44a Satz 2 VwGO vollstreckt werden, weil ihre Nichtbefolgung (jedenfalls bei aktiven Beamten) mit disziplinarischen Mitteln sanktioniert werden kann (BayVGH B.v. 6.10.2014, a.a.O., juris Rn. 13; B.v. 23.2.2015, a.a.O., juris Rn.14).

  • OVG Hamburg, 07.07.2016 - 5 So 110/15

    Androhung eines Ordnungsgeldes zur Einleitung der Vollstreckung aus einer auf

    Ein solchermaßen weiteres, nicht auf einen bestimmten Untersuchungstermin fixiertes Rechtsschutzziel wird in der Tat häufig das Interesse des Beamten in vergleichbaren Situationen bestimmen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 17.5.2016, 1 M 48/16, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 6.10.2014, 3 CE 14.1357, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 1 M 48/16

    Anordnung der ärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit

    Wie (auch) dem erstinstanzlich gestellten Rechtsschutzantrag auf Feststellung, dass der Antragsteller vorläufig nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens vom 29. März 2016 einer sozialmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, deutlich zu entnehmen ist, ist streitgegenständlich die von der Antragsgegnerin getroffene grundlegende Anordnung einer polizeiärztlichen Untersuchung des Antragstellers und nicht etwa nur dessen Begehren, von einer solchen Untersuchung allein an dem festgelegten Termin verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 3 CE 14.1357 -, juris Rn. 14, und 22. September 2015 - 3 CE 15.1042 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2013 - 6 B 975/13 -, juris Rn. 9; SaarlOVG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 E 34/15 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.07.2017 - 3 CE 17.917

    Pflicht zur stationären psychosomatischen Behandlung nur bei vorausgehender

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes richtet sich daher nach § 123 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 3 CE 15.1042 - juris Rn. 22; B.v. 6.10.2014 - 3 CE 14.1357 - juris Rn. 12).
  • VG München, 26.11.2015 - M 21 E 15.5313

    Aufforderung zu ambulanter betriebsärztlicher Untersuchung wegen Zweifeln an der

    Dementsprechend müsse sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder an der Gesundheit des Beamten bestünden und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten seien (BVerwG vom 30.05.2013 - 2 C 68.11; BayVGH vom 06.10.2014 - 3 CE 14.1357).
  • VGH Bayern, 02.02.2016 - 6 CE 15.2396

    Wegfall des Regelungsobjekts

  • VG München, 20.01.2015 - M 5 E 15.242

    Untersuchungsanordnung - Gutachten des polizeiärztlichen Dienstes

  • VG Augsburg, 29.10.2015 - Au 2 K 15.699

    Recht der Beamten nach Landesrecht

  • OVG Saarland, 25.02.2015 - 1 E 34/15

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, Streitwert, Vorwegnahme der

  • VG Ansbach, 28.09.2017 - AN 1 E 17.01739

    Fehlerhafte Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Dienstfähigkeit

  • VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495

    Beamtenrecht, (rechtswidrige) Untersuchungsanordnung, formelle und materielle

  • VG Augsburg, 13.11.2014 - Au 2 E 14.1317

    Recht der Landesbeamten; Beamter der Bayerischen Bereitschaftspolizei;

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